»Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen«

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Informationen und Behandlungskosten

Nach Ihrer Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail lade ich Sie herzlich zu einem Ersttermin ein. Dieser ist für Sie kostenfrei und dient unserem unverbindlichen Kennenlernen. Hier werden wir feststellen, ob wir zueinander passen und ob die Chemie stimmt. Eine vertrauensvolle Atmosphäre ist für eine Therapie Grundvoraussetzung.

Sollten Sie sich für eine Psychotherapie bei mir entschließen, folgt im nächsten Termin ein ausführliches Anamnesegespräch sowie eine Zielfokussierung Ihrerseits. Ein Ziel zu definieren ist wichtig, um nachhalten zu können, ob wir gemeinsam Fortschritte machen. Die Dauer der Therapie ist individuell vom Patienten und seiner Situation abhängig. Mir liegt daran, Sie effizient zu unterstützen, damit sich Ihre Situation möglichst bald wieder verbessert.  Als Heilpraktikerin für Psychotherapie darf ich den Inhalt der Behandlung Dritten gegenüber nicht unbefugt offenlegen. Zudem verpflichte ich mich im Behandlungsvertrag Ihnen gegenüber zur Verschwiegenheit.

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage 24 Stunden vorher (telefonisch oder per E-Mail). Termine, die später abgesagt werden, muss ich Ihnen leider mit einem Ausfallhonorar von 50% berechnen. Dies findet keine Anwendung bei außergewöhnlichen Situationen wie Unfall, schwerwiegender Krankheit oder anderen einschneidenden Ereignissen.

Kennenlerngespräch vor Ort

(30 Minuten) 

kostenfrei

Einzelsitzung Erwachsene*

(60 Minuten) 

90,– €

ANAMNESEGESPRÄCH / ERSTE SITZUNG

(90 Minuten) 

120,– €

JUGENDLICHE AB 14 JAHRE / STUDENTEN*

(60 Minuten) 

70,– €

* In Ausnahmefällen sind Onlinesitzungen möglich. Diese können allerdings erst nach dem persönlichen Kennenlernen und dem Anamnesegespräch erfolgen. Und dies auch nur, wenn es aus therapeutischer Sicht hierfür keine Bedenken gibt.

Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den genannten Honoraren handelt es sich um Endpreise.

Übernahme durch die gesetzliche oder private Krankenkasse?

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie führe ich eine Selbstzahlerpraxis und erstelle eine Rechnung an Sie. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel diese Kosten nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Private Krankenversicherungen übernehmen in Einzelfällen einen Teil der Therapiekosten beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Dies hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Bitte setzen Sie sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung und klären Sie Ihre eventuellen Möglichkeiten ab. Lassen Sie sich diese am besten schriftlich bestätigen.

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